Ab 2026 gelten in Deutschland verschärfte Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz in Gebäuden. Für Unternehmen in NRW bedeutet das: Technische Schutzmaßnahmen werden ab 30°C Raumtemperatur Pflicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 € gemäß §108 GEG.
Grundsätzlich alle gewerblich genutzten Gebäude: Büros, Praxen, Einzelhandel, Gastronomie, Produktionshallen und Lagergebäude. Besonders betroffen sind Bestandsgebäude ohne moderne Dämmung oder Sonnenschutz – in NRW betrifft das einen Großteil des Gebäudebestands.
Die effektivsten Maßnahmen gegen Überhitzung am Arbeitsplatz:
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